Österreichischer Meister Sebastian Steffan gesperrt wegen Dopings

by Daniela Kapser 0

November 07th, 2017 Anti-Doping, Deutsch

Die österreichische Anti-Doping-Rechtskommission (ÖADR) hat den Schwimmer Sebastian Steffan für zwölf Monate gesperrt. Bei dem 20-Jährigen wurde am 16. Juli in Enns bei den nationalen Meisterschaften der verbotene Wirkstoff Heptaminol gefunden. Dies hat die ÖADR am Montag verkündet.

Die Sperre endet am 2. November 2018, sie wurde unter Berücksichtigung der vorgelegten Beweise und der Ergebnisse der mündlichen Anhörung verhängt.

 

Sebastian Steffan hat bei eben diesen Meisterschaften, bei denen die In-Competion-Kontrolle durchgeführt wurde, vier Goldmedaillen gewonnen .

Der Österreichische Schwimmverband schreibt auf seiner Website:

“Bei den ÖMS in Enns wurde bei Sebastian Steffan im Rahmen einer Wettkampfkontrolle durch die NADA eine erhöhte Menge der Stimulanz Heptaminol festgestellt, welche bei Wettkämpfen verboten ist. Es wurde in Folge durch die österreichische Anti-Doping Agentur NADA eine Anzeige bei der Anti-Doping Rechtskommission ÖADR erstattet und gegen Sebastian Steffan ein Verfahren eingeleitet. Das Ergebnis lautet 12 Monate Sperre und Aberkennung aller Staatsmeistertitel 2017.

Der OSV erkennt das Urteil der ÖADR voll inhaltlich an und hat als Sofortmaßnahme die Suspendierung von Sebastian Steffan ausgesprochen. „In Sachen Doping hat der OSV eine Null-Toleranz-Grenze, daher haben wir den Sportler mit sofortiger Wirkung suspendiert. Über die Sperre hinaus, werden wir im Zuge eines internen Disziplinarverfahrens noch über weitere mögliche Maßnahmen beraten“, so eine erste Stellungnahme von OSV-Präsident Arno Pajek.

Der OSV informiert schon seit Jahren alle Nachwuchskader mit einer intensiven Aufklärungsoffensive über missbräuchliche Verwendung von Doping und die daraus resultierenden Folgen. Als erste Präventionsmaßnahme besuchen alle Nachwuchssportler einen Vortrag mit einer offenen Diskussion. Weiters müssen alle Kadersportler die Anti-Doping-Lizenz der NADA lösen, da ansonsten keine Nominierung für einen Kader erfolgt.”

Hier die Veröffentlichung der Österreichischen Anti-Doping-Rechtskommission (ÖADR):

 

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