Die Coronavirus Krise hat nicht nur zur Verlegung der Olympischen Spiele geführt, auch die Basisarbeit des Sports wird hart getroffen. Angebote, Einnahmen und die Möglichkeit des Zusammentreffens fallen für den DSV, die deutschen Schwimmvereine und die Mitglieder weg. In dieser Situation möchte der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) seinen Mitgliedern passgenaue Hilfsangebote unterbreiten.
In Zusammenarbeit mit Michael Scragg – der Präsident des Hessischen Schwimm-Verbandes ist von Beruf Jurist – entstand “ein Leitfaden, der die Erleichterungen des gerade erst vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht („Corona-Abmilderungs-Gesetz“) verdeutlicht. Vereinen und Verbänden werden so über die völlig neuen Möglichkeiten aufgeklärt, die der Gesetzgeber einräumt, um auch in diesen schwierigen Zeiten des Abstandhaltens handlungsfähig bleiben zu können”.
Da durch das neue Gesetz Mitgliederversammlungen im digitalen Raum möglich sind, entschloss sich der DSV-Vorstand dazu, die 18 DSV-Landesverbände sowohl organisatorisch als auch finanziell dabei zu unterstützen, Gebrauch von diesen Möglichkeiten zu machen. Mit seiner Initiative „DSV-Digital“ unterstützt der Verband seine Mitglieder aktiv in der Einrichtung moderner Kommunikationsmittel- und Versammlungsformen. Auch der DSV wird erstmalig Mitgliederversammlung und Sitzungen des Präsidiums digital organisieren.
„Seit dem Ausbruch der Coronavirus-Krise haben wir im Vorstand gute Erfahrungen mit digitalen Versammlungen gemacht. Daher möchten wir sie auch allen anderen Mitgliedern empfehlen und ermöglichen “, erklärt DSV-Vizepräsident Uwe Brinkmann: „Das Thema Digitalisierung rückt unter den jetzigen Bedingungen für uns alle natürlich noch einmal viel stärker in den Fokus. Nicht nur der DSV selbst, sondern auch die Landesverbände und die Vereine können und sollten jetzt einen großen Schritt in dieser Richtung machen.“