Nominierungsrichtlinien 2019 vom DSV veröffentlicht

by Daniela Kapser 0

January 26th, 2019 Deutsch

Am gestrigen Freitag hat der Deutsche Schwimmverband (DSV) die Nominierungsrichtlinien für das Jahr 2019 veröffentlicht. DIe Zeiten wurden von einem Trainerteam der DSV-Bundes- und Stützpunkttrainer erarbeitet und gemeinsam mit dem Direktor Leistungssport verabschiedet.

Den internationalen Höhepunkt des Jahres stellen die Weltmeisterschaften im südkoreanischen Gwangju dar (Wettbewerbe im Beckenschwimmen vom 21. bis 27. Juli 2019). Sportliche Höhepunkte für den Nachwuchs sind Junioren-EM in Kazan/Russland (3. bis 7. Juli), die Junioren-WM in Budapest/Ungarn (20. bis 25. August) und das European Youth Olympic Festival (EYOF) in Baku (Aserbaidschan; 20. bis 28. Juli).

„Mit den Nominierungskriterien bei den Männern und Frauen zu den Weltmeisterschaften 2019 wird weiterhin ein hoher Normanspruch formuliert. Inklusive der Staffelnormen ermöglichen sie uns, die DSV-Nationalmannschaft perspektivisch neu zu formieren, indem Athleten mit Medaillenpotenzial, Athleten mit Finalchancen und Athleten mit einer Entwicklungsperspektive für den Zyklus 2021 bis 2024 in die Nationalmannschaft integriert werden können“, so Thomas Kurschilgen, Direktor Leistungssport im DSV.

Die neuen Richtlinien orientieren sich am Platz zwölf (im Vorlauf) der vorangegangenen drei Meisterschaften auf Weltniveau (Weltmeisterschaften und Olympische Spiele) sowie dem Mittelwert von Platz 16 der bereinigten Weltbestenliste der letzten drei Jahre unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wettbewerbsdichte in den verschiedenen Disziplinen. Durch die Normenanforderungen und einen klar definierten Nominierungszeitraum soll den leistungsstärksten Athleten eine am Weltmaßstab orientierte Steigerungsquote von der Qualifikation bis zum internationalen Meisterschaftshöhepunkt ermöglicht werden.

„Unsere Aufgabe ist es, die Nationalmannschaftsmitglieder an ihrem aktuellen Leistungsstand abzuholen. Unsere Athletinnen und Athleten trainieren Tag für Tag hart, und zwar nicht nur, um ausschließlich Qualifikationsnormen zu erreichen, sondern um beim internationalen Meisterschaftshöhepunkt ihre beste Leistung für Deutschland abzurufen“, so Team-Coach Vitense zur methodischen Grundidee der Normgestaltung.

Schwerpunkt der Normgestaltung ist jedoch der Übergangsbereich zwischen den Junioren-Meisterschaften bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In dem Entwicklungsbereich von Junioren-Meisterschaften zu Europa und Weltmeisterschaften soll den Bundeskaderathleten – bei einer erkennbaren Leistungsentwicklung – über die Teilnahme an Kurzbahn-Events (EM) sowie internationalen Top-Events, der Universiade und den Militärmeisterschaften internationale Einsätze auf dem Weg zu den Meisterschaftshöhepunkten wie Weltmeisterschaften oder Olympische Spiele ermöglicht werden. Mit dieser Vorgehensweise wird die leistungssportliche Entwicklung auf Weltniveau in einem Zeitraum von zwei bis sechs Jahren nach dem Juniorenbereich ermöglicht. Somit besteht für einen großen Teil der Bundeskaderathleten sowie deren Trainer die Möglichkeit, sich für internationale Einsätze zu empfehlen.

Nominierungsrichtlinien 2019 – hier auf der DSV Seite

 

 

 

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