Als zentrales Instrument im Leistungssport sorgt die Kaderförderung für die gezielte Unterstützung der Aktiven über Lehrgangs-, Diagnostik- und Trainingslagermaßen sowie für ausgewählte Wettkämpfe zum Erreichen der gemeinsam vereinbarten Ziele. Die für eine Berufung in die verschiedenen Bundeskader für die Saison 2022/23 erforderlichen Zeiten im Beckenschwimmen hat der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) nun in seine Kaderbildungsrichtlinien eingearbeitet, abgestimmt und veröffentlicht.
>> Zu den Kaderbildungsrichtlinien für die Saison 2022/23
Aktuell werden im DSV insgesamt 530 Athlet*innen als Bundeskader unterstützt. Die Berufung in den neuen Olympia-, Perspektiv-, Ergaänzungs-, oder Nachwuchskader ab 01. November 2022 erfolgt dann nach Ende des Nachweiszeitraums am 15. September auf Grundlage dieser Kriterien.
„Diese Vorgaben sind anspruchsvoll, aber alles andere als aus der Luft gegriffen. Unsere Bundestrainer haben diese Richtwerte gemeinsam mit den Sportwissenschaftler*innen des Instituts für angewandte Trainingswissenschaft (IAT) auf der Grundlage empirischer Daten, der Entwicklungen im Weltmaßstab sowie biologischen Entwicklungsparametern entwickelt, aus denen alle Aktiven und ihre Coaches eine Leitlinie für ihren methodischen Entwicklungsprozess ableiten können“, erklärte Sportdirektor Christian Hansmann. „Denn grundsätzlich erfolgt die Ausrichtung der Kaderkriterien auf den internationalen Medaillen- und Finalzugangsbereich, im Leistungssport kann es nur solch hohe Ziele geben. Und unserer Überzeugung nach sind diese Ziele nun mal am ehesten zu erreichen, wenn man sich beim Entwicklungsprozess über mehrere Jahre an diesen Prognoseleistungen für die verschiedenen Altersstufen, Schwimmarten und Streckenlängen orientiert und sie auch erfüllt.“