Berkhahn zu Sun Yang Urteil: “Schwimmsport hat Glaubwürdigkeit zurückgewonnen”

by Daniela Kapser 0

February 28th, 2020 Deutsch

Seitens des DSV (Deutscher Schwimmverband) äußerten sich Bundestrainer Bernd Berkhahn und Leistungssportdirektor Thomas Kurschilgen zu dem Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS). Demnach wird der Olympiasieger und Weltmeister 2019 Sun Yang für 8 Jahre vom Wettkampfsport ausgeschlossen. Er darf somit nicht an den Olympischen Spielen 2020 teilnehmen. Nach Ablauf der 8 Jahre wäre Sun Yang 36, durch die Höchstsperre, die ein Sportler erhalten kann, ist seine aktive Karriere damit wohl beendet.

Der DSV zitiert in einer Pressemitteilung Bernd Berkhahn: „Ich begrüße das heutige Urteil des internationalen Sportgerichtshof CAS gegen Sun Yang. Mit Verzögerung hat der Schwimmsport durch dieses Urteil an Glaubwürdigkeit zurückgewonnen. Im Sinne des Fair Play im Sport kann es niemandem erlaubt sein, Anti-Doping-Proben zu vernichten“, sagte Bundestrainer Bernd Berkhahn, der mit vielen Olympiakadern des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. (DSV) derzeit für ein Höhentrainingslager in der Sierra Nevada (ESP) weilt.

DSV-Leistungssportdirektor Thomas Kurschilgen äußerte sich ergänzend: „Das Urteil zeigt deutlich, dass sich die internationale Sportgemeinschaft nicht auf Praktiken einlässt, die dem sauberen Sport zuwiderlaufen. Sun Yang hat sich über das Regelwerk gestellt und seine eigenen Regularien praktiziert, dabei hätte er andere Möglichkeiten gehabt, um die fehlende Vollmacht zu reklamieren. Der Anti-Doping-Kampf kann nicht der Disposition Einzelner untergeordnet werden. Jeder unserer Athlet*innen ordnet sich tagtäglich den Regularien der WADA und NADA unter und öffnet sein Privatleben gegenüber Dritten, nur um einen sauberen Sport zu unterstützen und zu gewährleisten.“

Sun Yang hatte bei einer Dopinkontrolle, die bei ihm Zuhause im Jahr 2018 stattfand, die Legitimation und Qualifikation der anwesenden Dopingkontrolleure angezweifelt und die bereits abgegebene Urinprobe von einem Leibwächter zerstören lassen. Es wurde ihm also nicht nachgewiesen, dass er gedopt habe, dies ist auch der Grund, warum er seine zwei Goldmedaillen der Weltmeisterschaften 2019 behalten darf. Er hat sich also der Manipulation einer Dopingkontrolle schuldig gemacht. In dem Urteil des CAS heißt es:”Das CAS-Panel stellte zu seiner Zufriedenheit einstimmig fest, dass der Athlet gegen Artikel 2.5 FINA DC (Manipulation eines Teils der Dopingkontrolle) verstoßen hat, insbesondere stellte das Panel fest, dass das für die Dopingkontrolle zuständige Personal alle anwendbaren Bestimmungen des ISTI erfüllt hat. Insbesondere konnte der Athlet nicht nachweisen, dass er eine zwingende Rechtfertigung für die Vernichtung seiner Probensammelbehälter hatte und auf die Dopingkontrolle verzichtete, wenn seiner Meinung nach das Sammelprotokoll nicht mit dem ISTI übereinstimmte. Wie das Gremium feststellte, ist es eine Sache, nach der Abgabe einer Blutprobe die Akkreditierung des Kontrollpersonals in Frage zu stellen und gleichzeitig die Kontaktproben im Besitz der Kontrollbehörden zu belassen; es ist eine ganz andere Sache, nach einem längeren Austausch und Warnungen vor den Folgen, so zu handeln, dass die Probenbehälter zerstört werden, wodurch jede Möglichkeit einer späteren Untersuchung der Probe ausgeschlossen wird.”

Sun Yang wird gegen das Urteil Berufung einlegen.

Nachfolgend eine Übersetzung des Urteils:

“Das Sportschiedsgericht (CAS) hat die Berufung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gegen den chinesischen Schwimmer Sun Yang und die Fédération Internationale de Natation (FINA) bestätigt. Infolgedessen wird Sun Yang (der Athlet) mit einer achtjährigen Sperre ab dem Datum des CAS-Schiedsspruchs bestraft. Nach einer konfliktträchtigen Anti-Doping-Kontrolle am Wohnort von Sun Yang im September 2018, die dazu führte, dass die Tests nicht abgeschlossen wurden, wurde die Angelegenheit zunächst an das Doping-Panel der FINA (FINADP) verwiesen, das feststellte, dass der Internationale Standard für Dopingkontrollen und Untersuchungen (ISTI), das von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) verabschiedete Protokoll für die Durchführung von Dopingkontrollen, nicht ordnungsgemäß befolgt wurde. Daher hat die FINA DP die Probenahme für ungültig erklärt. Infolgedessen stellte die FINA DP fest, dass der Athlet keinen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen begangen hatte.

Die WADA legte gegen diese Entscheidung beim CAS Berufung ein, wobei sie geltend machte, dass Sun Yang sich geweigert habe, sich einer Probenahme zu unterziehen, und beantragte, ihm eine Sperrfrist von mindestens 2 Jahren und höchstens 8 Jahren aufzuerlegen. Das Berufungsschiedsverfahren wurde an ein Schiedsgericht des CAS, bestehend aus dem Richter Franco Frattini (Italien), Präsident, Herrn Romano F. Subiotto QC (Belgien/Großbritannien) und Prof. Philippe Sands QC (Großbritannien), verwiesen, das am 15. November 2019 eine Anhörung abhielt. Das CAS-Panel stellte zu seiner Zufriedenheit einstimmig fest, dass der Athlet gegen Artikel 2.5 FINA DC (Manipulation eines Teils der Dopingkontrolle) verstoßen hat, insbesondere stellte das Panel fest, dass das für die Dopingkontrolle zuständige Personal alle anwendbaren Bestimmungen des ISTI erfüllt hat. Insbesondere konnte der Athlet nicht nachweisen, dass er eine zwingende Rechtfertigung für die Vernichtung seiner Probensammelbehälter hatte und auf die Dopingkontrolle verzichtete, wenn seiner Meinung nach das Sammelprotokoll nicht mit dem ISTI übereinstimmte. Wie das Gremium feststellte, ist es eine Sache, nach der Abgabe einer Blutprobe die Akkreditierung des Kontrollpersonals in Frage zu stellen und gleichzeitig die Kontaktproben im Besitz der Kontrollbehörden zu belassen; es ist eine ganz andere Sache, nach einem längeren Austausch und Warnungen vor den Folgen, so zu handeln, dass die Probenbehälter zerstört werden, wodurch jede Möglichkeit einer späteren Untersuchung der Probe ausgeschlossen wird.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Athlet im Juni 2014 eines ersten Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen (ADRV) für schuldig befunden wurde, kam das Gremium zu dem Schluss, dass dem Athleten gemäß Artikel 10.7.1 FINA DC für diesen zweiten ADRV eine achtjährige Sperre ab dem Datum des CAS Schiedspruchs auferlegt werden muss.In Anbetracht 1) dass die FINA davon Abstand genommen hat, die Verhängung einer vorläufigen Suspendierung gegen den Athleten zu beantragen, wenn sie ihm einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorwirft, 2) dass die Dopingkontrollen, die kurz vor und nach der abgebrochenen Dopingkontrolle im September 2018 an dem Athleten durchgeführt wurden, negativ waren,und 3)dass in Ermangelung von Beweisen dafür, dass der Athlet seit dem 4. September 2018, einschließlich der FINA-Weltmeisterschaften in Gwangju, Südkorea, im Juli 2019, an Dopingaktivitäten beteiligt war, die Ergebnisse, die der Athlet in der Zeit vor der Ausstellung der CAS Schiedspruchs erzielt hat, nicht disqualifiziert werden sollten.

Der Schiedsspruch wird in einigen Tagen auf der CAS-Website veröffentlicht, es sei denn, die Parteien vereinbaren, dass er vertraulich bleiben soll.”

 

In This Story

0
Leave a Reply

Subscribe
Notify of

0 Comments
newest
oldest most voted
Inline Feedbacks
View all comments