Werberegeln für Athleten während der Olympischen Spiele werden gelockert

by Daniela Kapser 0

March 03rd, 2019 Deutsch

Das Bundeskartellamt hat eine Entscheidung zugunsten der deutschen Athletinnen und Athleten getroffen, die an Olympischen Spielen teilnehmen. Bisher verdienten vor allem IOC (International Olympic Committee) und das NOC (National Olympic Committee), also der DOSB (Deutsche Olympische Sportbund). Die Änderungen gelten nur für deutsche Athleten, es wird sich noch zeigen, ob sich weitere nationale Verbände anschließen werden.

“Durch unsere Entscheidung haben deutsche Athletinnen und Athleten künftig deutlich mehr Handlungsspielraum bei der Vermarktung ihrer Person während der laufenden Olympischen Spiele”, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. “Dies betrifft unter anderem die Nutzung bestimmter ‘olympischer’ Begriffe, die Aktivitäten auf Social Media oder die Verwendung von Wettkampfbildern.” Der DOSB begrüßt den Beschluss. “Die Entscheidung wird beiden Seiten gerecht: Einerseits profitieren die Athletinnen und Athleten durch die Ausweitung persönlicher Rechte, andererseits wird das für den gesamten Sport existenzielle Finanzierungsmodell der Olympischen Spiele gesichert”, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann.

Weiterhin beschränkt bleibt lt. der Regel 40 der Olympischen Charta die Nennung und Darstellung olympischer Symbole während der Olympischen Spiele. Videos sind in der Vermarktung weiterhin verboten, Bilder dürfen nur verwendet werden, wenn keine Olympischen Symbole darauf zu sehen sind, z.B. die Ringe. Bisher betrachtete das IOC alles, auch Begriffe wie Medaille, Winterspiele, Sommerspiele, Gold währende der Olympischen Spielen als kommerzielles und geistiges Eigentum.

Viele Sportler sind aber auf Sponsoren angewiesen und die Vermarktung während der Olympischen Spiele wäre eine einmalige Chance, sich zu präsentieren. “Wir sorgen für eine Öffnung der bisher von DOSB und IOC stark beschränkten Werbemöglichkeiten deutscher Athleten und ihrer Sponsoren”, heißt es in der Begründung.

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